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Hausordnung

Die Hausordnung regelt das miteinander Arbeiten aller Mieter des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Mieter. Ohne eine gewisse Ordnung ist das miteinander Arbeiten mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Mieter aufeinander Rücksicht nehmen.

Obhuts- und Sorgfaltspflichten

Die Hauseingangs- und Hoftür soll grundsätzlich geschlossen sein. Zwischen 22.00 Uhr und 06.00 sind diese Türen abzuschließen. Ebenfalls sind die zum Haus gehörenden Garagen- und Außentore geschlossen zu halten. Die Zufahrten zu den Garagen und Stellplätzen sind grundsätzlich freizuhalten.

 

Durch die Abflussleitungen - insbesondere Bad, Küche und WC - dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden. Diese Gegenstände gehören in den dafür vorgesehenen Müllbehälter oder in den Sondermüll.

 

Die Lagerung von giftigen oder brennbaren Stoffen außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen ins besondere im und rund um das Bürogebäude ist verboten. Vorgesehen Flächen sind entsprechend gekennzeichnet.

 

Um Brandgefahr zu vermeiden, dürfen Räume nicht mit offenem Feuer betreten werden.

 

Soweit es für die Mieter erkennbar und feststellbar ist, werden sie den Eigentümer (Verwalter) schnellstmöglich über Schäden, insbesondere an Zu- und Abwasserleitungen, Feuchtigkeit im Dachbereich und über Schäden an der Heizungsanlage informieren.

Das Rauchen ist im gesamten Bürogebäude untersagt. In der Halle darf nur in den dafür gekennzeichneten Flächen geraucht werden.

 

Ladezonen

Die Ladezonen sind grundsätzlich frei zu halten. In den ausgewiesenen Ladezonen sind ausnahmslos nur Ladetätigkeiten erlaubt.

 

Als Ladetätigkeit gilt das dauernde Auf- oder Abladen von großen, schweren oder vielen Gütern, sowie das Umfüllen von Flüssigkeiten. Wird ein Fahrzeug in der Ladezone für eine Ladetätigkeit abgestellt, so muss diese sofort begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden. Anschließend ist das Fahrzeug aus der Ladezone zu entfernen und auf einem Parkplatz abzustellen.

 

Übermäßiger Lärm

Die Mieter sollen sich so verhalten, dass die anderen Mieter nicht durch Lärm, Musikhören, Musizieren oder ähnliches gestört werden. Besonders im Bürogebäude an Werktagen zwischen 8:00 und 17.00 Uhr ist Lärm, im Bürogebäude, zu vermeiden.

 

Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten.

 

Müll

Jeder Mieter hat die Entsorgung seines Mülls selber zu organisieren. Mistkübel können über die Gemeinde Pfaffenhofen beantragt werden. Den Müll in den vorhandenen Containern zu entsorgen ist nicht erlaubt.

 

Treppenhaus

Im Treppenhaus dürfen keine Fahrräder oder Krafträder (z. B. Mopeds, Mofas) abgestellt werden. Treppenhaus- und Dachfenster sind bei Regen oder Sturm zu schließen.

 

Hauseingangs- und Wohnungstüren, Klingelschilder

Das Anbringen von Hinweisschildern an die Eingangs- oder Wohnungstüren ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Hauseigentümer (Verwalter) gestattet.

 

Grillen

Das Grillen auf den Balkonen ist nicht gestattet. Das Grillen auf den zum Haus gehörenden Freiflächen ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Hauseigentümer (Verwalter) gestattet.

 

Stapler und elektr. Flurförderzeuge

Stapler und elektr. Flurförderzeuge sind ausschließlich durch befugte Personen zu bedienen. Befugte Personen sind in der aufliegenden Liste inkl. Staplerscheinnr. ersichtlich und müssen den Gebrauch umseitig mit der Dauer des Gebrauchs vermerken. Die befugten Personen haften für den eingetragenen Zeitraum verschuldsunabhängig für Nachteile und Schäden die durch die Person selbst verursacht wurde.

 

Sonstiges

 

Es ist untersagt:

  • das äußerliche Waschen von Fahrzeugen

  • Brennstoffe an anderen, als an den dazu bestimmten Orten aufzubewahren,

  • in den zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Räumen oder Flächen Gegenstände aller Art abzustellen.

 

Fahrräder usw. sind über Treppen zu tragen, nicht zu schieben bzw. zu fahren. Das Herumfahren auf den Höfen und in den Durchfahrten ist untersagt.

 

Bei Frostwetter sind alle Öffnungen sowie die Fenster unbeheizter Räume zu schließen und so zu dichten, dass das Wasser nicht gefriert. Balkone sind täglich von Schnee zu befreien. Abflussrohre der Balkone sind von Eis freizuhalten.

 

Vor dem Einschlagen von Haken und Nägeln bzw. Bohren von Löchern hat sich der Mieter beim Vermieter wegen der Lage von Rohren bzw. Leitungen unter Putz zu informieren. Durch Nichtbeachtung dieses Hinweises entstehende Schäden sind vom Mieter zu ersetzen.

 

Das Abstellen von Fahrzeugen aller Art (auch Fahrräder) auf dem Grundstück bedarf der Zustimmung des Vermieters, der auch Ort und evtl. Vergütung bestimmt. Ohne Berechtigung auf dem Grundstück abgestellte Fahrzeuge werden ausnahmslos angezeigt.

Hauseigentümer:

Kilian Wirl

+43 699 162 669 80

 

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